Lithiumbatterien gem Absatz 2.2.9.1.7.1 f), die sowohl Lithium-Metall-Primrzellen als auch wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen enthalten, mssen der UN-Nummer 3090 bzw. 3091 zugeordnet werden. Wenn solche Batterien in bereinstimmung mit der Sondervorschrift 188 befrdert werden, darf die Gesamtmenge an Lithium aller in der Batterie enthaltenen Lithium-Metall-Zellen nicht grer sein als 1,5 g und die Gesamtkapazitt aller in der Batterie enthaltenen Lithium-Ionen-Zellen darf nicht grer sein als 10 Wh.